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nachstehend "Kunde" genannt und
Firma Çağla Aytaç GmbH, Inh. Frau Çağla Aytaç, Karlstraße 28 - 44575 Castrop-Rauxel
nachstehend "Beraterin" genannt
schließen den folgenden Beratervertrag nebst Vergütungsvereinbarung ab:
§ 1 Gegenstand des Vertrages
1. Gegenstand des Vertrages ist die Beratung und Betreuung des Kunden während der Vertragsdauer
und die Erstellung eines individuellen Ernährungsplanes in freier und selbständiger Tätigkeit. Die
erbrachte Dienstleistung besteht in der Beratung und Erstellung eines Ernährungsplans. Die Beraterin
verschreibt ausdrücklich keine Medikamente oder sonstigen Mittel.
2. Im Rahmen der Direktberatung findet ein Beratungsgespräch direkt vor-Ort-Beratung durch die
Beraterin. In diesen Terminen wird der Ernährungsplan erstellt und es werden die Fortschritte und
Änderungen besprochen.
3. Jeder Körper ist unterschiedlich und die Ernährungspläne variieren, da sie individuell unterschiedlich
sind. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich Ernährungspläne, abhängig von der körperlichen
Verfassung, den Vorlieben und Essgewohnheiten des Kunden, ähneln können. Dies bedeutet, dass der
Inhalt der verschriebenen Mahlzeiten ähnlich sein können, jedoch bestimmt den individuellen
Ernährungsplan die Menge der verschriebenen Mahlzeiten und die jeweiligen Zwischenmahlzeiten.
§ 2 Höhe der Vergütung (Paketpreise) und Fälligkeit
Im Falle einer Ernährungsberatung beinhaltet ein Paket mindestens 4 Sitzungen. Dieser Betrag
ist mit Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig. Im Falle einer Andullationstherapie (s.
Erklärung auf der Homepage) beträgt mindestens 10 Sitzungen.
Die Vergütung beträgt hierbei wie folgt:
§ 3 Beginn
1. Das Vertragsverhältnis beginnt am (13/10/2024)
2. Der Vertrag läuft über die in § 2 vereinbarten Sitzungen und ist in dieser Zeit nicht ordentlich kündbar.
Die Parteien können das Vertragsverhältnis nach den jeweils vereinbarten Sitzungen kündigen, wobei
dieses Kündigungsrecht dem Kunden nur zusteht, wenn er die Sitzungen in dem betreffenden Monat
vollständig bezahlt hat. Eine Rückerstattung des gezahlten Betrages ist ausgeschlossen. Das
beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Verbindlichkeit der Termine
1. Der Kunde nimmt die gemeinsam mit der Beraterin vereinbarten Termine wahr.
2. Dem Kunden ist klar, dass die Beraterin Termine vereinbart, die nur dem jeweiligen Kunden fest
vergeben werden. Sollte der Kunde daher einmal nicht in der Lage sein, den vereinbarten Termin
wahrzunehmen, so wird die Vergütung für diesen Termin dennoch fällig, wenn er nicht mindestens 48
Stunden vorher den Termin absagt. Im Krankheitsfalle ist die Vorlage eines ärztlichen Attests
erforderlich. Sollte ein Termin krankheitsbedingt abgesagt worden sein, aber kein Attest vorgelegt
werden können, so muss diese Sitzung dennoch vergütet werden.
3. Dem Kunden steht eine maximale Pausierung Seiner Sitzungen für maximal 6 Monate zur Verfügung,
wenn er krankheitsbedingt eine Pause einlegen muss. Ausgenommen sind Schwangerschaften mit
Risiko, diese können 12 Monate Pause einlegen. Nach dieser Frist, verfallen alle Sitzungen.
§ 5 Dauer und Ablauf der Sitzungen
1. Jede Beratungssituation ist individuell, daher kann die Sitzungsdauer variieren. Der Kunde erklärt
sich mit seiner Unterschrift ausdrücklich damit einverstanden, dass kein Anspruch auf eine bestimmte
Sitzungsdauer besteht.
2. Schwangere sind von der Andullationstherapie ausgeschlossen. Mit ihrer Unterschrift bestätigt die
Kundin, dass sie nicht schwanger ist. Eine Schwangerschaft nach Vertragsabschluss hat die Kundin
der Beraterin sofort mitzuteilen.
3. Jugendliche unter 15 Jahren sind ebenfalls von der Andullationstherapie ausgeschlossen.
§ 6 Haftung der Beraterin
1. Dem Kunden ist klar, dass die Beraterin keine Medizinerin ist und daher keine ausführliche
Gesundheitsanalyse durchführen kann vor der Beratung. Diese Analyse muss der Kunde bei Bedarf
vorher bei seinem Hausarzt durchführen lassen.
2. Die Beraterin haftet nicht für den Erfolg der Ernährungsberatung.
§ 7 Verschwiegenheit
Der Kunde verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über den Inhalt der Ernährungspläne und wird diese
nicht veröffentlichen. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Verschwiegenheitspflicht des Kunden
hat die Beraterin einen Schadensersatzanspruch gegen den Kunden.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart, gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB.
2. Änderungen, Ergänzungen und Kündigung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform im Sinne des § 126 BGB.
3. Sollten Teile der vorstehenden Vereinbarung unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt anstatt der unwirksamen Vereinbarung die gesetzliche Regelung.
4. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen die Vertragsparteien, jeweils ein Formular dieser Vereinbarung
erhalten zu haben.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Bilder oder Videos von mir auf der Social Mediageteilt werden kann
Hiermit erkläre ich ausdrücklich, dass ich den vorstehenden Inhalt des Vertrags zur Kenntnis genommen habe.